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   BSG, 31.01.1979 - 11 BA 129/78   

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https://dejure.org/1979,3932
BSG, 31.01.1979 - 11 BA 129/78 (https://dejure.org/1979,3932)
BSG, Entscheidung vom 31.01.1979 - 11 BA 129/78 (https://dejure.org/1979,3932)
BSG, Entscheidung vom 31. Januar 1979 - 11 BA 129/78 (https://dejure.org/1979,3932)
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Wird zitiert von ... (122)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 05.05.1961 - 1 RA 67/60
    Auszug aus BSG, 31.01.1979 - 11 BA 129/78
    Soweit der Kläger in diesem Zusammenhang außerdem eine Abweichung des LSG von der Entscheidung des BSG vom 9. Mai 1961 (NJW 1961, 2087) geltend macht, hat er die Abweichung bereits nicht hinreichend bezeichnet; sein Vorbringen läßt nicht erkennen, welche Rechtsfrage das LSG anders als das bezeichnete Revisionsurteil entschieden haben soll.
  • BVerwG, 26.09.1958 - IV C 14.57
    Auszug aus BSG, 31.01.1979 - 11 BA 129/78
    Denn dessen Satz 1 bestimmt im 2. Halbsatz allgemein, daß die Beteiligten bei der Erforschung des Sachverhalts heranzuziehen sind; auch die Hinweispflicht des Gerichts bei fehlender Mitwirkung (vgl. SozR Nr. 55 zu § 103 SGG) ist aus dem Gebot der Sachaufklärung abgeleitet worden (BVerwGE 8, 29, 30).
  • BSG, 31.07.1975 - 5 BJ 28/75

    Nichtzulassungsbeschwerde - Zulässigkeit - Bezeichnung des Beweisantrags -

    Auszug aus BSG, 31.01.1979 - 11 BA 129/78
    Letztlich ist aber auch die zur Ablehnung mit angeführte Überzeugung des LSG, daß eine Aussage über die Leistungsfähigkeit des Klägers ohne längere Beobachtung des Klägers unmöglich sei, in diesem Rahmen der Nachprüfung durch das BSG entzogen (SozR 1500 § 160 Nr. 5).
  • BSG, 16.12.2008 - B 1 KN 3/08 KR R

    Krankenversicherung - Voraussetzungen für Gewährung von vollstationärer

    Er muss zumindest formlos darauf hingewiesen werden, dass das Gericht nachteilige Schlüsse aus seinem Verhalten ziehen will (Leitherer, aaO, RdNr 17a; BSG SozR Nr. 55 zu § 103 SGG; SozR 1500 § 103 Nr. 23 mwN und 27; weitergehend - für das wiederholte Fernbleiben von angesetzten Untersuchungsterminen - BSG SozR 1500 § 160 Nr. 34).
  • BSG, 20.10.2005 - B 7a/7 AL 102/04 R

    Aufhebung der Arbeitslosenhilfebewilligung - Wegfall der Verfügbarkeit -

    Anhaltspunkte, dass ein schriftlicher Hinweis entbehrlich gewesen wäre (vgl BSG SozR 1500 § 160 Nr. 34), hat die Beklagte weder dargelegt noch sind sie ersichtlich.
  • LSG Bayern, 22.06.2017 - L 19 R 550/16

    Entfallen der Pflicht des Leistungsträgers zum Hinweis auf die Folgen einer

    Die sonst erforderliche Hinweispflicht auf die Folgen einer fehlenden Mitwirkung entfalle, wenn die Erfüllung der Hinweispflicht nach den Umständen den Einzelfalles sinnlos sei, wie schon das BSG in seinem Beschluss vom 31.01.1979 (Az. 11 BA 129/78) entschieden habe.

    Einer erkennbaren Zweckverfehlung des Hinweises entsprechend entfalle die Pflicht zum Hinweis ausnahmsweise, wenn der Leistungsträger aufgrund eindeutigen Verhaltens des Betroffenen davon ausgehen durfte, dass sich dieser der Folgen seiner Pflichtverletzung konkret bewusst sei und durch den Hinweis definitiv nicht zur Mitwirkung angehalten werden könne (Sichert a.a.O.; so auch Seewald in: Kasseler Kommentar, Stand Dezember 2010, § 66 SGB I, Rn. 13 unter Berufung auf das Urteil des BSG vom 31.01.1979, Az. 11 BA 129/78).

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